Stimmung machen und Steuern sparen
Seit 2006 unterstützt der Staat Handwerksleistungen im deutschen Privathaushalt – was für Sie als Klavier- beziehungsweise Flügelliebhaber bedeutet, dass die Reparaturarbeiten an Ihrem Instrument nicht nur dem Klang und der Spielbarkeit zu Gute kommen: Sie sparen zudem Steuern! Alle Kosten für Arbeitsaufwände (abzüglich der Materialkosten) können bei der Steuer geltend gemacht werden, wie zum Beispiel das Abziehen und Intonieren der Hammerköpfe, um dem Klang Ihres Instrumentes den Charakter wiederzugeben, welcher Sie vor Jahren beim Kauf überzeugt hat. Auch Regulierungs- und Garnierungsarbeiten, die die Spielart Ihres Instrumentes verbessern, sind von diesem Steuergesetz betroffen. Das günstige „Kleine Reparaturpaket“, das bei unseren Kunden sehr beliebt ist, beinhaltet all diese Arbeiten. Verjüngen Sie Ihr Instrument, steigern Sie den Wert und sparen Sie Steuern ...
Die Fakten:
Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, innerhalb eines Haushaltes in Deutschland, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 % (höchstens aber 1.200,– €) der Aufwendungen des Steuerpflichtigen. Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistungen erfolgt ist. Barzahlungen können nicht anerkannt werden. Der Abzug von der tariflichen Einkommensteuer gilt nur für die Arbeitskosten und etwaige Nebenkosten wie z.B. Fahrtkosten. Materialkosten können nicht berücksichtigt werden.
Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen bei Details zu diesem speziellen Steuergesetzt zur Verfügung. Wir unterbreiten Ihnen auch gerne einen individuellen Kostenvoranschlag über die Arbeiten, die an Ihrem Instrument sinnvoll sind.
Den genauen Gesetzestext finden Sie hier.



